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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14   

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https://dejure.org/2014,37309
OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14 (https://dejure.org/2014,37309)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2014 - 8 A 10560/14 (https://dejure.org/2014,37309)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2014 - 8 A 10560/14 (https://dejure.org/2014,37309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, § 41 Abs 1 S 2 BauO RP
    Ausreichende Erschließung bei ausreichender Wassermenge zur Brandbekämpfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Kuhstall unter Ersetzung des Einvernehmens mit Auflagen (hier: Vornahme einer wegemäßigen Erschließung nach Maßgabe des Erschließungsangebots)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Kuhstall unter Ersetzung des Einvernehmens mit Auflagen (hier: Vornahme einer wegemäßigen Erschließung nach Maßgabe des Erschließungsangebots)

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Kuhstall unter Ersetzung des Einvernehmens mit Auflagen (hier: Vornahme einer wegemäßigen Erschließung nach Maßgabe des Erschließungsangebots)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss wegemäßiges Erschließungsangebot zu Bauvorhaben bei Zumutbarkeit annehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Erschließungsangebot im Außenbereich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Erschließungsangebot im Außenbereich

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Löschwasserversorgung im Außenbereich - Erschließung gesichert?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinde muss wegemäßiges Erschließungsangebot zu Bauvorhaben bei Zumutbarkeit annehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 179
  • DÖV 2015, 258
  • BauR 2015, 467
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Landwirtschaftliche Betriebe sind herkömmlicherweise über Wirtschaftswege erschlossen, je nach den örtlichen Gegebenheiten kann auch ein nur geschotterter Weg oder ein Feldweg ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38 sowie juris Rn. 16 und 17)).

    Unzumutbar kann es sein, wenn die rechtzeitige Funktionsfähigkeit der Erschließungsanlage aus technischen Gründen, wegen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bauherrn oder der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit oder wegen des späteren Unterhaltungsaufwandes unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985, a.a.O., juris, Rn. 20).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Erschließungsangebot der Gemeinde in der Regel nur dann zumutbar ist, wenn es auch die Übernahme des durch den Ausbau entstehenden Unterhaltungsaufwandes umfasst, weil sie nur dann unwirtschaftliche Aufwendungen i.S.v. § 35 Abs. 3 Spiegelstrich 3 BauGB vermeiden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985, a.a.O.; juris, Rn. 20).

    Jedenfalls kann nicht damit gerechnet werden, dass die Löschwasserversorgung von 48 m³/Stunde für 2 Stunden bei Fertigstellung des Bauwerkes funktionsfähig und somit die Erschließung gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985, a.a.O., juris, Rn. 20).

    Dabei sind die Herkömmlichkeit und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985, a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Solche Gründe liegen jedoch nicht vor, auch wenn entgegen der Ansicht des Beklagten nicht nur Gründe zu überprüfen sind, die für die Klägerin maßgeblich waren oder ihre subjektiven Rechte betreffen, sondern die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Klägerin hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4/08 - in NVwZ 2011, 61 sowie juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 - BRS 70 Nr. 103 sowie juris, Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10

    Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Vielmehr hat dieser grundsätzlich nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG -, juris, Rn. 38).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Solche Gründe liegen jedoch nicht vor, auch wenn entgegen der Ansicht des Beklagten nicht nur Gründe zu überprüfen sind, die für die Klägerin maßgeblich waren oder ihre subjektiven Rechte betreffen, sondern die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Klägerin hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4/08 - in NVwZ 2011, 61 sowie juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 - BRS 70 Nr. 103 sowie juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Bei Vorhaben, die von der Natur der Sache oder der Zweckbestimmung her bevorzugt in den Außenbereich gehören, reicht für die Erschließung ein "außenbereichsgemäßer" Standard aus (BVerwG Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30/84 - BVerwGE 74, 19 sowie juris Rn. 20).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14
    Die planungsrechtliche Erschließung (vgl. §§ 30, 34, 35 BauGB), die nicht durch die landesrechtlichen bauordnungsrechtlichen Erschließungsvorschriften konkretisiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 54.85 -, NVwZ 1989, 353), muss nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur ausreichend gesichert sein, so dass geringere Anforderungen zu stellen sind als an eine gesicherte Erschließung i.S.v. § 30 Abs. 1 und 2 sowie § 34 Abs. 1 BauGB.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Daher entbindet die Erschließungszuständigkeit der Gemeinde den Bauherrn nicht von dem Erfordernis ausreichender Erschließung (OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 - Juris, Rn. 37).

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte davon aus, dass eine ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 BauGB nur bei genügender Löschwasserverfügbarkeit gesichert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, Juris, Rn. 24, 37 ff.; OVG Hamburg; Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 - Juris, Rn. 63; vgl. zu einer diesbezüglichen Erschließungspflicht der Gemeinde auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, Juris, Rn. 9.).

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12

    Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die

    Da die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung eine der Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung im Sinne der §§ 30 bis 34 BauGB ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 - LKRZ 2015, 111 - 113 und vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 - juris Rn. 39 zum Verhältnis von Erschließung und Aufgabe der Wasserversorgung), ist eine Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes, bei der eine Gewichtung nach der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks vorgenommen wird, ein in der Rechtsprechung und Literatur anerkannter geeigneter und vorteilsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 1982 - 8 C 54.81 - KStZ 1983, 49 - 59 und vom 24. September 1987 - 8 C 28/86 - KStZ 1988, 11 - 12, BayVGH, Urteil vom 14. Juni 1985 - Nr. 23 B 82 A.1059 - n. v. und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Mai 1985 - 12 A 8/85 - n. v.; Hofmann in: Hinkel/Hofmann/Erlenkämper, Kommunalabgaben in Thüringen, Stand Mai 2015, Nr. 8 zu § 7 ThürKAG).
  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Auch steht dem Vorhaben nicht der Umstand entgegen, dass bislang noch keine Leitungen für die Versorgung mit Trinkwasser (soweit ggf. für Handwaschbecken oder Teeküchen nach der Trinkwasser- oder Arbeitsstättenverordnung erforderlich), Löschwasser (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 6.11.2014, BauR 2015, 467, 469) und Elektrizität gelegt sind bzw. dass der Kläger noch keine verbindliche Zusage abgegeben hat, auf welche Weise er diesbezüglich die Erschließung vornehmen möchte.
  • VGH Hessen, 07.08.2019 - 4 A 410/19

    Baurechts; Löschwasserversorgung

    Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 HBKG haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen (vgl. zur parallelen Ausgestaltung der Verpflichtung in anderen Bundesländern Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Mai 1977 - 54 XIV 74 -, BayVBl. 1977, 767; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, juris Rdnr. 8; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 10/12, juris Rdnr. 50 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris Rdnr. 37).
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17
    Denn die Vorschriften zur Erschließung - zu der auch die Versorgung mit Löschwasser gehört -, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, juris, dienen nicht ihrem Schutz.
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6784/17
    Denn die Vorschriften zur Erschließung - zu der auch die Versorgung mit Löschwasser gehört, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, juris, dienen nicht ihrem Schutz.
  • VG Ansbach, 21.02.2019 - AN 11 K 16.00714

    Ermessensfehler bei Anordnung der Löschwasserversorgung hinsichtlich

    Die Versorgung eines Grundstücks mit Löschwasser sei Teil der Erschließung (OVG Koblenz, U.v. 6.11.2014 - 8 A 10560/14).
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